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Was bedeutet Mediation?

Rechtsstreitigkeiten müssen nicht immer vor Gericht entschieden werden, im Gegenteil: Prozesse sind oftmals eine außerordentlich nervenaufreibende Angelegenheit für alle Beteiligten und stellen regelmäßig auch ein hohes Kostenrisiko dar. Zudem entscheiden Gerichte stets nach Rechtslage und nicht immer ist eine nüchterne Entscheidung nach kühlen Gesetzestexten das, was die Beteiligten zufriedenstellt.
Die Mediation stellt eine Alternative zur Gerichtsentscheidung dar und wird in Deutschland immer beliebter. Die zunehmende Verbreitung und Relevanz zeigt sich auch daran, dass einzelne deutsche Universitäten bereits Master-Studiengänge in „Mediation und Konfliktmanagement (M. A./LL. M.)“ anbieten.

Was ist Mediation – Überblick

Bei der Mediation handelt es sich um ein strukturiertes Verfahren, welches der Beilegung von rechtlichen Konflikten dient. Im Rahmen der Mediation versuchen die beteiligten Parteien mit der Unterstützung eines Mediators zu einer einvernehmlichen, in Zukunft verbindlichen, Lösung zu gelangen, durch die der Rechtsfrieden wiederhergestellt wird.
Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren mit einer richterlichen Entscheidung sind Mediationsverfahren so strukturiert, dass die Parteien eine Lösung beziehungsweise Regelung ihres Konflikts selbst finden sollen. Der stets unabhängige und unparteiische Mediator hilft dabei, die Standpunkte der Streitenden und die spezifischen Problemstellungen zu identifizieren.

Wesentliche Unterschiede der Mediation im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren

  • Mediatoren können in der Sache keine Entscheidung treffen, sondern versuchen, einen einvernehmlichen Ausgleich herzustellen. Es gibt damit kein Machtgefälle zwischen Mediator und Medianden.
  • Mediationsverfahren sind vertraulich und finden stets unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt
  • die Teilnahme am Mediationsverfahren ist freiwillig. Ein abgeschlossenes Mediationsverfahren schließt den anschließenden Gang vor Gericht nicht aus.
  • direkte Kommunikation der Beteiligten in einer informellen Atmosphäre. Da es keine Prozessordnung gibt, ist auch eine flexible Gestaltung des Verfahrens möglich.

In welchen Angelegenheiten ist Mediation möglich?

Die Rechtsgebiete, auf denen eine Mediation möglich ist, sind nicht festgeschrieben, betreffen dabei jedoch vordringlich zivilrechtliche Angelegenheiten. In Einzelfällen kann sich eine Mediation auch in sozialrechtlichen Streitfällen anbieten, vor allem wenn Dritte beteiligt sind. Im Strafrecht erfolgt bei geringfügigen Delikten durch die Staatsanwaltschaft oft der Verweis auf den Weg der Privatklage. Bevor Privatklage erhoben werden darf, ist in bestimmten Fällen ein vorheriger Mediationsversuch vorgeschrieben. Bei schwerwiegenderen Straftaten kann das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung im Regelfall nicht durch eine Mediation zwischen Täter und Opfer beseitigt werden.
Damit zeigt sich, dass das Anwendungsgebiet der Mediation äußerst vielfältig ist:
So können Konflikte im Arbeits- oder Mietrecht, aber auch im häufig stark emotional besetzten Familien unter Mitwirkung eines Mediators häufig im beiderseitigen Einvernehmen beigelegt werden.
Die Mediation eignet sich darüber hinaus nicht nur, wenn Privatleute in Konflikt geraten sind, sondern auch bei Rechtsstreitigkeiten, die Unternehmen betreffen. Die Wirtschaftsmediation ist bei diversen Konfliktkonstellationen möglich, so etwa bei unternehmensinternen Konflikten, aber auch, wenn sie zwischen Unternehmen und Lieferanten, Geschäftspartner und Kunden bestehen. In diesen Fällen eignet sich die Mediation besonders dann, wenn die Beteiligten international tätig sind und ein länderübergreifendes Gerichtsverfahren mit enormen Kosten verbunden wäre, oder die jeweilige Geschäftsbeziehung (mit möglicherweise persönlicher emotionaler Beteiligung) zu wertvoll ist, um sie den Strapazen eines förmlichen Prozesses preiszugeben.

Fallkonstellationen, bei denen eine Mediation besonders sinnvoll ist

  • wenn grundsätzliche Bereitschaft zur Klärung besteht, jedoch eine Kommunikation ohne mäßigende Einwirkung Dritter nicht mehr möglich ist
  • bei hoher emotionaler Beteiligung der Betroffenen
  • wenn die geschäftlichen oder persönlichen Beziehungen zu wertvoll sind, um sie in einem aufreibenden Gerichtsverfahren zu opfern
  • eine Lösung unter Zeitdruck gefunden werden muss
  • die Öffentlichkeit von den Inhalten des Streits und mit diesem in Zusammenhang stehenden Details nichts erfahren soll
  • eine Lösung des Konflikts unter möglichst niedrigen Kosten zustande kommen soll

Formale Kriterien oder eine Checkliste sind nicht geeignet um zu überprüfen, wann eine Mediation dem förmlichen Gerichtsverfahren vorzuziehen ist. Die oben stehenden Punkte bieten dabei lediglich eine Richtschnur, um einschätzen zu können, ob eine Mediation überhaupt infrage kommt. Grundvoraussetzung ist stets, dass eine Bereitschaft zu einer außergerichtlichen Einigung besteht.

Ablauf einer Mediation

Obwohl die Mediation an keine festen Regelungen des Ablaufs gebunden ist, wie dies etwa im Zivil- oder Strafprozess der Fall ist, ist sie doch ein strukturiertes Verfahren mit einigen feststehenden Elementen.
Der Kontakt zum Mediator kann durch eine oder beide Streitparteien hergestellt werden. Sofern nur eine Partei Kontakt aufnimmt, wird der Mediator mit dieser noch nicht den Fall besprechen, da sonst die Unabhängigkeit und Unparteilichkeit gefährdet wäre. Können sich beide Parteien auf die Mediation einigen, erfolgt ein erster Termin.
Bei diesem werden die Grundzüge des bestehenden Konflikts geschildert. Den Parteien werden gleiche Möglichkeiten eingeräumt, sich zu äußern. Anschließend wird ein grobes Ziel der Mediation bestimmt.
An diese erste Phase schließt sich die zweite Phase an, in welcher der Konflikt detaillierter geschildert wird und jede Partei die Möglichkeit erhält, die Themen zur Sprache zu bringen, die aus ihrer Sicht geklärt werden müssen.
Sind die wesentlichen Punkte identifiziert, folgt Phase 3, die wichtigste Phase im Mediationsverfahren: Mit Unterstützung des Mediators werden die jeweiligen Bedürfnisse und Interessen sowie gegebenenfalls emotionale Aspekte des Streits identifiziert. Der Mediator versucht, diese Beweggründe der jeweils anderen Seite nahezubringen und verständlich zu machen. Erst am Ende dieser Phase steht fest, was der eigentliche Kern des Streits ist. siehe auch Emphatische Kommunikation
Phase 4 leitet die Konfliktlösung ein. Die Parteien kennen nun ihre unterschiedlichen Beweggründe und sind deshalb eher in der Lage, Kompromisse zu machen und auf eine bedingungslose Durchsetzung ihrer Rechte zu verzichten. Der Mediator ermutigt die Streitparteien, unverbindliche Lösungsvorschläge, oft in Form von Gedankenfetzen, zu sammeln. Am Ende dieser Phase werden die möglichen Lösungen von den Parteien jeweils bewertet. Im Mittelpunkt steht dabei das Finden von Gemeinsamkeiten, sodass der Mediator besonders diese heraushebt.
Zum Schluss steht das Ergebnis. Diese wird, sofern gefunden, in einer Abschlussvereinbarung schriftlich dokumentiert und von den beteiligten Parteien unterzeichnet. Diese Abschlussvereinbarung hat die rechtliche Wirkung eines Vertrages und ist damit verbindlich.

Fazit

Auch wenn die Mediation sicher kein Allheilmittel ist und nicht jeden Konflikt lösen kann, bietet sie viele Vorzüge gegenüber einem förmlichen Gerichtsprozess. Mediationsverfahren sind nicht nur erheblich günstiger als ein Rechtsstreit, der womöglich über mehrere Instanzen hinweg ausgetragen wird, sie helfen auch dabei, wichtige persönliche und/oder geschäftliche Beziehungen zu erhalten.

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